Am 23.6. wurde das Vorhaben der Stadtverwaltung, vorangetrieben durch OB Kalouti und Ordnungsdezernent Dahmen, publik, in einem beträchtlichen Teil des öffentlichen Raums der Stadt Dortmund ein allgemeines Bettelverbot zu erlassen. Diesem Vorhaben stellen sich die zivilgesellschaftlichen Organisationen Kana Suppenküche, Planerladen, Face2Face, Train of Hope und Schlafen statt Strafen entschieden entgegen.
Die Stadtverwaltung begründet ihren Vorstoß damit, dass sich Gastronom*innen am Alten Markt und deren Gäste in unzumutbarer Weise durch Betteln gestört fühlen würden. Da bisherige Maßnahmen wie das seit 2013 bestehende Verbot von „aggressivem“ Betteln nicht ausreichen würden, um die Problematik zu beheben, müsse nun ein allgemeines Bettelverbot, das explizit auch auf sog. „stilles“ Betteln abzielt, in allen Bereichen des öffentlichen Raums in Dortmund, in deren Umfeld sich Außengastronomie befindet, eingeführt werden. Die Verfasser*innen dieser Pressemitteilung weisen diesen Vorschlag zurück, da er erstens nicht zielführend ist, zweitens aller Wahrscheinlichkeit nach gegen die bestehende Rechtsordnung verstößt und drittens zu einer weiteren Stigmatisierung und Ausgrenzung armutsbetroffener Menschen und mittelbar zu mehr Gewalt gegen sie führen wird.
Erstens: Die Stadt Dortmund begründet ihren Vorstoß mit dem Verhalten einzelner angeblich obdachloser und/oder drogengebrauchender Menschen, die sich übergriffig gegenüber Besucher*innen und Personal der Gastronomiebetriebe am Alten Markt gezeigt hätten. Die beschriebenen Szenen, die auch vielfach in der Lokalpresse verbreitet wurden, könnten aber auch jetzt schon durch das bestehende Verbot von „aggressivem“ Betteln oder in den besonders gravierenden Fällen durch Straftatbestände wie Nötigung verfolgt werden, so dass ein zusätzlicher Wert eines generellen Bettelverbots nicht ersichtlich ist und die Begründung daher vorgeschoben wirkt. Die eigentliche Motivation scheint hingegen zu sein, bisher legale Formen von „nicht-aggressivem“ Betteln zu kriminalisieren und somit einer bestimmten Gruppe von Menschen den generellen Aufenthalt in großen Teilen des Stadtgebietes zu verbieten. „Was hier passiert ist eine absolut fadenscheinige Begründung“, so die Einschätzung von Chris Möbius, Pressesprecher*in des Bündnisses. „Wir wissen aus zahllosen Gesprächen mit bettelnden Menschen, dass die Stadt Dortmund und ihr Ordnungsdienst das bestehende Verbot von „aggressivem“ Betteln auch jetzt schon sehr großzügig auslegt und schon das reine Ansprechen von Menschen als „aggressiv“ ahndet. In einem Fall hat es sogar schon gereicht, dass eine Person auf dem Boden saß und nur ihren Münzbecher zaghaft in die Richtung von Passant*innen hob, um ein Knöllchen wegen angeblich „aggressiven“ Bettelns zu kassieren. Schon diese Praxis ist im Übrigen vermutlich rechtswidrig, aber leider gibt es dazu noch keine gerichtliche Einordnung. Wenn jetzt aber auch noch das rein passive Auf-dem-Boden-Sitzen verboten wird, dann hat das mit den beschriebenen extremen Szenen rein gar nichts zu tun, sondern soll pauschal bettelnde Menschen aus dem öffentlichen Raum drängen.“
Zweitens: Nach Auffassung der Verfasser*innen ist die Regelung, die die Stadt Dortmund anstrebt, juristisch nicht haltbar, da Betteln ein Grundrecht darstellt, das nicht pauschal verboten werden kann. Dies ist beispielsweise die Auffassung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags (Aktenzeichen WD 7-3000-157/16) und auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 102, 347) bekräftigt den Schutz des Rechts auf Betteln mit klaren Worten: „Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf. Unerheblich sind folglich Belästigungen Dritter, die darin liegen, dass diese mit ihnen unliebsamen Themen konfrontiert werden.“ Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass ein allgemeines Bettelverbot unzulässig sei (vgl. https://www.srf.ch/news/international/klage-von-28-jaehriger-europaeischer-gerichtshof-kippt-bettelverbot-in-genf), da es gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Der Stadt Dortmund ist diese Faktenlage durchaus bewusst, sie argumentiert aber mit der angeblich verhältnismäßig kleinen Fläche, die das Verbot beträfe. „Hier muss ganz klar entgegnet werden, dass es sich um einen ziemlich beträchtlichen Teil des öffentlichen Raums in unserer Stadt handelt“, entgegnet Pressesprecher*in Chris Möbius. „Da die Regelung das gesamte Stadtgebiet betrifft und nicht nur den Alten Markt, wird die Freiheit von bettelnden Menschen ziemlich entscheidend eingeschränkt. Und auch auf den Alten Markt bezogen, der wird dadurch für von Armut betroffene Menschen quasi zur Tabuzone. Aus einem öffentlichen Ort wird ein komplett durchkommerzialisierter Ort.“ Außerdem sehen die Verfasser*innen die Gefahr, dass eine Bettelverbotszone sukzessive ausgeweitet werden könnte, bis Betteln im kompletten Stadtgebiet verboten sein könnte. In diese Richtung gehen auch schon Vorstöße der Händler*innenvereinigung „Cityring“ und anderer Akteur*innen.
Drittens: Es würde dadurch ein entscheidendes Merkmal des öffentlichen Raums beschränkt, nämlich dass hier Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten zusammenkommen und miteinander interagieren können. „Wenn jetzt pauschal bettelnde Menschen von diesen Orten verbannt werden, wie soll dann in der Gesamtgesellschaft noch ein Bewusstsein dafür entstehen, dass es soziale Probleme gibt?“, fragt sich Chris Möbius. „Wir beobachten doch alle schon seit Jahren, dass die gesellschaftlichen Konflikte zunehmen, weil wir uns immer mehr nur noch mit unseren eigenen Bubbles austauschen und andere Lebensrealitäten gar nicht mehr kennen.“ Die Verfasser*innen haben die Befürchtung, dass durch ein Bettelverbot der Druck auf obdachlose Menschen noch mehr zunehmen würde und sie noch weiter aus der Öffentlichkeit gedrängt würden. Außerdem würde ein Bettelverbot zur weiteren Stigmatisierung von obdachlosen Menschen führen. Die Verfasser*innen betonen zum Abschluss, dass soziale Probleme generell nicht durch Repression, sondern nur durch soziale Lösungen behoben werden können. „Wenn die Stadt Dortmund weniger obdachlose Menschen will, dann muss sie dafür sorgen, dass weniger Menschen ihre Wohnung verlieren, beispielsweise indem sie Zwangsräumungen durch ihre Wohnungsbaugesellschaften abschafft und endlich mehr bezahlbaren Wohnraum beschafft.“, so der Vorschlag von Pressesprecher*in Chris Möbius. „Wenn die Stadt weniger drogengebrauchende Menschen auf den Straßen der Innenstadt haben möchte, dann muss sie die Suchthilfe ausbauen, anstatt sich in Scheindebatten über den Standort des Drogenkonsumraums zu verlieren. Wenn die Stadt nicht will, dass so viele Menschen ihr Überleben nur durch Betteln sichern können, dann soll sie doch bitte diesen Menschen auf anderem Weg ein würdiges Leben ermöglichen!“
Unterzeichnende Organisationen:
Kana Suppenküche e.V.
Planerladen gGmbH
Face2Face
Train of Hope Dortmund e.V.
Schlafen statt Strafen